Bei Staubildung auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen ist ab 01.01.2012 verpflichtend eine freibleibende Fahrgasse - die sogenannte Rettungsgasse - vorausschauend zu bilden. Diese freie Fahrspur ermöglicht es Einsatzorganisationen, schneller zu Unfallstellen vordringen zu können. Für Unfallopfer ergibt dies eine 40%ige Steigerung der Überlebenschance.

Auch für die Personen im Rückstau ergibt sich ein wesentlicher Vorteil: ein schnelleres Erreichen des Einsatzortes ermöglicht es den Einsatzkräften, in kürzerer Zeit die Behinderungen zu beseitigen und der Stau löst sich früher auf. Alle Fahrzeugkategorien, die zur Benützung der angesprochenen Straßen (i.A. dort, wo eine Vignette benötigt wird) berechtigt sind, müssen sich an die Rettungsgasse halten - egal ob Pkw, Lkw, Motorräder oder Busse.

Die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur weichen dabei so weit wie möglich nach links aus. Die Verkehrsteilnehmer auf dem rechten Fahrstreifen bei zwei Spuren bzw. die Verkehrsteilnehmer der mittleren und rechten Fahrspur(en) bei mehr als zwei Fahrstreifen weichen möglichst weit nach rechts aus, dabei darf auch der Pannenstreifen befahren werden. Die so freiwerdende Rettungsgasse darf von Rettung, Polizei, Feuerwehr sowie Straßen- und Pannendienst benützt werden. Ein Benützen durch andere, nicht berechtigte Verkehrsteilnehmer ist verboten und wird - vor allem bei Behinderung von Einsatzkräften - von der Polizei genau beobachtet und angezeigt. Dabei ist eine Strafhöhe von bis zu € 2.180,- vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website zur Rettungsgasse der ASFINAG unter www.rettungsgasse.com - mit ausführlichen Beschreibungen und Übungsvideos - sowie in den nächsten Wochen in zahlreichen Medien.

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